Maut konkret 2.0.! 

Unternehmen mit 3,5-Tonnen Sprintern aufgepasst!

06.05.2024, 13:00 Uhr
Online-Veranstaltung

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auf dem deutschen Bundesfernstraßennetz für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t. Bei Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen fallen die Mautgebühren nur an, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 t liegt. Unternehmen, die ihre künftig mautpflichtigen Fahrzeuge bzw. Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer tzGm zwischen mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t für handwerkliche oder handwerksähnliche Dienstleistungen einsetzen, können gegebenenfalls von einer Ausnahme von der Mautpflicht profitieren. Die Regularien rund um diese „Handwerkerregelung“ sind jedoch sehr komplex ausgestaltet. 

In unserem rund 90-minütigen Webinar stellt unser Referent Götz Bopp die Grundlagen der Mautgesetzgebung, die Neuerungen und Änderungen ab dem 1. Juli 2024 und die Besonderheiten der Handwerkerregelung vor. Sie bekommen die Möglichkeit Fragen zu stellen.

 

 

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Maut konkret 2.0.!

Online-Veranstaltung

6. Mai, 13:00 - 14:30 Uhr (MESZ)

Referenten

Götz Bopp
Götz Bopp

Berater für Güter befördernde Unternehmen, Fachbuchautor und Experte für Compliance-Management

Laura Csulits
Laura Csulits
Referentin für Raumentwicklung, Mobilität und Infrastruktur Standortpolitik @ IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg