Infoveranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit 

03.06.2025, 10:00 Uhr
Online-Veranstaltung

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Die Regelungen des Gesetzes gelten grundsätzlich für Produkte, die ab dann in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ab diesem Datum angeboten werden. Unternehmen werden dann verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen – wie Mobiltelefone, Geldautomaten, Online-Shops sowie Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen – barrierefrei zu gestalten. 
Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Bereich zu verbessern.

Um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, laden die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zu einem kostenfreien Webinar ein.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren. 
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Die Registrierung ist bereits geschlossen. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson.

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Infoveranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Online-Veranstaltung

3. Juni 2025, 10:00 - 11:30 Uhr (MESZ)

Referent

speaker

Sven Niklas

Referent für digitale Barrierefreiheit bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Schwerpunkte sind die Barrierefreie Kommunikation, digitale Barrierefreiheit und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Ansprechpersonen

Alexander Rösgen
Alexander Rösgen
Referent Standortpolitik | Dienstleistungswirtschaft @ IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Tel: 07721 922-156

Stefan Villing
Stefan Villing
Stellv. Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern @ IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Tel: 07721 922-240