Online-Infoveranstaltung zur Novellierung des Berufsbildes der Industriekaufleute 

20.06.2024, 09:00 Uhr
 

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.

Alle Neuerungen und weitere erste Informationen finden Sie vorab bereits in den DIHK-Basisinformationen

Hinweis: Die modernisierte Ausbildungsordnung Industriekaufmann/-frau  

Abschlussprüfung Teil 1 + Teil 2

Neu eingeführt wird die„gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte: 

  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.

Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Wie sieht die gestreckte Abschlussprüfung aus?

Die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit – auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt. Die an dieser Stelle bisher übliche Zwischenprüfung entfällt. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.  

Teil 1:
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung: 

  • Durchführung im vierten Ausbildungshalbjahr auf Basis der Inhalte der ersten 15 Monate
  • Prüfungszeit 90 Minuten, Gewichtung 25%
  • Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung 

Teil 2:
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 

  • Durchführung am Ende der Ausbildung, Prüfungszeit 150 Minuten, Gewichtung 35%
  • Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung 

Wirtschafts- und Sozialkunde:  

  • Durchführung am Ende der Ausbildung, Prüfungszeit 60 Minuten, Gewichtung 10% 
  • Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung allgemeiner wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt

Fachaufgabe im Einsatzgebiet:  

  • Durchführung am Ende der Ausbildung, Gewichtung 30%
  • Berufstypische Fachaufgabe im gewählten Einsatzgebietes in Kombination mit einer Dokumentation, einer Präsentation und einem fallbezogenen Fachgespräch
  • Prüfungsdauer Präsentation und Fachgespräch: 30 Minuten

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Online-Infoveranstaltung zur Novellierung des Berufsbildes der Industriekaufleute

20. Juni, 9:00 - 12:00 Uhr (MESZ)

Online-Veranstaltung


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Ansprechpersonen

Diana Gramlich
E-Mail: gramlich@vs.ihk.de
Tel.: 07721 922-480

Simon Korb
E-Mail: simon.korb@vs.ihk.de
Tel.: 07721 922-132