Die neue Maschinenverordnung - Was ändert sich?

08.02.2023 | 16.00 - 18.00 Uhr
Präsenz-Informationsveranstaltung

Die Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch eine neue Maschinenverordnung steht vor der Tür. Durch die Umwandlung in eine Verordnung sollen Probleme der Vergangenheit durch unterschiedliche Auslegungen und Verzögerungen bei der Umsetzung der bisherigen Richtlinie in den Mitgliedsstaaten vermieden werden. Zeitgleich wird das selbstbestimmte Ziel "Ein Europa für das digitale Zeitalter" verfolgt.

Dr. Oliver Kirchwehm, Geschäftsführer der SafetyKom GmbH, wird auf die in der Praxis bedeutsamen Regelungen hinweisen, Vorschläge für die Umsetzung in der Praxis geben und gemeinsam mit den anderen Teilnehmern die Vor- und Nachteile der Maschinenverordnung im Vergleich zur aktuell gültigen Maschinenverordnung diskutieren.

Die Teilnahmegebühr beträgt 39,00 Euro pro Person.

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Die neue Maschinenverordnung - Was ändert sich?

08.02.2022 | 16.00 - 18.00 Uhr

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Albert-Schweitzer-Straße 7, 78052 Villingen-Schwenningen

Teilnahmegebühr

39,00 Euro inkl. MwSt.

 

Programm

Die Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch eine neue Maschinenverordnung steht vor der Tür. Durch die Umwandlung in eine Verordnung sollen Probleme der Vergangenheit durch unterschiedliche Auslegungen und Verzögerungen bei der Umsetzung der bisherigen Richtlinie in den Mitgliedsstaaten vermieden werden. Zeitgleich wird das selbstbestimmte Ziel "Ein Europa für das digitale Zeitalter" verfolgt.

Dabei wird die nun doch recht betagte Maschinenrichtline aus dem Jahr 2006 an das aktuelle europäische CE-System angepasst (New Legislative Framework") und damit einige nur für die CE-Konformitätsbewertung von Maschinen geltende Besonderheiten beendet.

Die neue Maschinenverordnung wird daher sowohl inhaltlich als auch bei den formellen Anforderungen an den CE-Konformitätsbewertungsprozess zu einigen Neuerungen führen, etwa in den Bereichen:

  • Sicherheitsanforderungen für Software und neue innovative Techniken (direkte Mensch-Roboter-Kollaboration), Fahrerlose Transportsysteme, digitale Vernetzung von Maschinen, etc.)
  • Zahlreiche Regelungen in Bezug auf Künstliche Intelligenz in Maschinen im Zusammenspiel mit der ebenfalls bevorstehenden KI-Verordnung)
  • Regelungen zu Neubewertung der CE-Kennzeichnung bei Umbauten ("Wesentliche Veränderungen")
  • Möglichkeiten, die Maschinendokumentation digital bereitzustellen, einschließlich Betriebsanleitung und Konformitätserklärung
  • Wegfall der Angabe des Dokumentenbevollmächtigen auf der Konformitätserklärung
  • Regelung der Pflichten von Importeuren und Händlern von Maschinen

Die Maschinenverordnung wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten. Während einer großzügigen Übergangsfrist von 3,5 Jahren kann ein Hersteller noch die "alte" Maschinenverordnung 2006/42/EG anwenden. Da die Maschinenverordnung Vereinfachungen mit nicht unerheblichem Einsparpotential enthält, dürfte es aber für viele Hersteller eine Überlegung wert sein, ihre Prozesse möglichst schnell auf die Maschinenverodnung anzupassen. In unserer Informationsveranstaltung möchten wir daher auf die in der Praxis bedeutsamen Regelungen hinweisen, Vorschläge für die Umsetzung in der Praxis geben und gemeinsam mit den anderen Teilnehmern die Vor- und Nachteile der Maschinenverordnung im Vergleich zur aktuell gültigen Maschinenverordnung diskutieren.

Die Teilnahmegebühr beträgt 39,- Euro pro Person.

Kontakt

Dr. Oliver Kirchwehm

Dr. Oliver Kirchwehm

Referent
Geschäftsführer SafetyKom GmbH
oliver.kirchwehm@safetykon.de
Daniela Jardot

Daniela Jardot

Projektleitung
Innovation und Technologie
jardot@vs.ihk.de

Veranstaltungsort


IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Albert-Schweitzer-Straße 7
78052 Villingen-Schwenningen