Betriebsratswahlen 2022 aus Arbeitgebersicht

8. Februar 2022
Online-Informationsveranstaltung

Im kommenden Frühjahr finden zwischen dem 1. März 2022 und dem 31. Mai 2022 in den Betrieben, in denen Betriebsratsgremien eingerichtet sind, die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Dies geschieht turnusmäßig alle vier Jahre. Die Wahl des Betriebsrats ist betriebspolitisch von großer Bedeutung und das Wahlverfahren ist so komplex wie fehleranfällig. Gerade weil die Betriebsratswahlen von der Arbeitnehmerseite organisiert und geleitet werden – nämlich von einem durch den bestehenden Betriebsrat bestellten Wahlvorstand, der sich aus wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs zusammensetzt und der sich in der Regel vor der Wahl schulen lässt – sollten Arbeitgeber sich rechtzeitig auf die Wahlen vorbereiten.

Es gilt, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wahlverfahrens sowie die Situationen und Handlungsfelder zu kennen, die sich typischerweise vor, während und nach der Wahl für den Arbeitgeber ergeben.

In dem Online-Seminar wird Ihnen ein Überblick über den Ablauf der Wahl vermittelt, außerdem gehen die Referenten auf die Rechtsgrundlagen und relevante Rechtsfragen, die aus Arbeitgebersicht bei der Betriebsratswahl zu beachten sind, ein. Darüber hinaus erhalten Sie praktische Hinweise zum richtigen Umgang mit den typischen Situationen und Handlungsfeldern, denen sich Arbeitgeber im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen gegenübersehen.
Auch die Besonderheiten bei der Listenwahl, die Folgen und Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Wahlfehlern und der Inhalt und Reichweite des Sonderkündigungsschutzes der unterschiedlichen Akteure bei der Betriebsratswahl werden behandelt.

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Betriebsratswahlen 2022 aus Arbeitgebersicht

08.02.2022 | 15:00 Uhr

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Referenten

Dr. Ralf Kittelberger

Dr. Ralf Kittelberger

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
DREITOR Partnerschaft von
Rechtsanwälten mbB
Kittelberger Hahn Kärcher-Heilemann,
Reutlingen
 Markus Gloksin

Markus Gloksin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
DREITOR Partnerschaft von
Rechtsanwälten mbB
Kittelberger Hahn Kärcher-Heilemann,
Reutlingen

Ansprechpartner

 

Stefan Villing

Tel: 07721 922-240
E-Mail: villing@vs.ihk.de